Kann Ultraschall in der Schwangerschaft schädlich sein? Neue Gesetzgebung in Deutschland zum Schwangerschaftsultraschall
In Deutschland gibt es seit 31.12.2018 eine neue Strahlenschutzverordnung. Diese beschäftigt sich vor allem mit ionisierender Strahlung. In Artikel 4 dieser neuen Verordnung wird nun zum ersten Mal auch die Anwendung sogenannter nichtionisierender Strahlen und Wellen am Menschen, wie z.B. Laser und dem deutlich harmloseren Ultraschall behandelt: Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV), welche bis auf einzelne Ausnahmen erst am 31.12.2020 in Kraft tritt.
§ 10 NiSV regelt die Anwendung von Ultraschall an Schwangeren und besagt, dass „bei den Anwendungen von Ultraschallgeräten zu nichtmedizinischen Zwecken ein Fötus nicht exponiert werden darf“. Das heisst, dass Ultraschall-Untersuchungen, die keine medizinischen Zweck dienen, damit untersagt werden.
Ist Ultraschall in der Schwangerschaft nun schädlich? Es gibt trotz langjähriger ausführlicher Forschung bisher keine Hinweis darauf, dass Ultraschall eine „Gesundheitsbelastung“ des Feten darstellt. Auch gibt es bisher keine eindeutigen Hinweise darauf, dass die fetale Hirnentwicklung durch Ultraschall beeinflusst wird. Ebenso liegen aktuell keine Studienergebnisse vor, die sekundäre schädliche Effekte in fetalen Organen nachweisen können.
Auch der 3D/4D-Utraschall führt nicht zu einer höheren thermischen Belastung des Feten und damit auch nicht zu einer schädlichen Wirkung. Es besteht also momentan kein Grund zur Sorge, dass eine Ultraschall-Untersuchung eine Gefahr für das Ungeborene wäre. Im Gegenteil kann die sorgfältige Untersuchung mittels Ultraschall Besonderheiten und Probleme eines Feten sehr gut erkennen und zu einer fachgerechten und angemessenen Betreuung der Schwangeren beitragen.
Weiterführende Links:
– Stellungnahme zur neuen Strahlenschutzverordnung der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (PDF)
– Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Entwurf einer Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts (PDF)