Social Freezing

  22. Juli 2021

Für uns Frauen ist die altersbedingte Abnahme der Fruchtbarkeit eine grosse Herausforderung. Wie lange ist es für uns möglich Eltern zu werden? Schaffen wir unsere gewünschte Familiengrösse? Bekommen wir „gesunde“ Kinder? Bei der Tendenz sich den Kinderwunsch erst verzögert erfüllen zu können oder wollen gibt es die Möglichkeit des Social Freezing.

Social Freezing nennt man das vorsorgliche Einfrieren von unbefruchteten Eizellen. Einen medizinischen Grund gibt es dafür nicht. Frauen haben hierdurch höhere Chancen auf eine Schwangerschaft jenseits von ca 35 Jahren.

In einem weiblichen Zyklus reift normalerweise eine Eizelle, die befruchtet werden kann, heran. Um einigermassen realistische Chancen auf eine Schwangerschaft zu haben sollten jedoch ca 15 bis 20 Eizellen eingefroren werden. Um dieses Ziel zu erreichen benötigt es daher eine hormonale Stimulation. Hier werden täglich Hormone injiziert, die das parallele Reifen von Eizellen provozieren. Das Gewinnen der Eizellen ist dann ein invasiver Akt. Hierzu benötigt man eine Sedation oder Vollnarkose. Manchmal benötigt es mindestens zwei solcher Zyklen um genügen Eizellen gewinnen zu können. Nach dem Auftauen überleben ca. 80-90 Prozent der unbefruchteten Eizellen. Um eine Schwangerschaft herbei zu führen muss dann eine ICSI-Behandlung durchgeführt werden. Das bedeutet die Eizelle wird ausserhalb des Körpers befruchtet.

Frauen sollten bei der Entnahme der Eizellen möglichst unter 35 Jahre alt sein, da ca. 10-15 Jahre vor Eintreten der Menopause die Menge und die Qualität der Eizellen stark abnimmt. Sprich die Chance schwanger zu werden und zu bleiben sinkt rapide. Anhand einer Hormon-Analyse (FSH, E2 und AMH) können wir sehen ob ein social freezing in Betracht gezogen werden kann.

Social Freezing ist keine Krankenkassenleistung. Das schweizerische Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) regelt die Dauer der Konservierung. Nach fünf Jahren kann eine Verlängerung um weitere 5 Jahre beantragt werden. Die Eltern müssen bis zur Volljährigkeit des Kindes für dessen Pfelge und Erziehung aufgrund Ihres Alters und ihrer persönlichen Verhältnisse sorgen können. In den Kinderwunschzentren wird bei jeder Patientin individuell entschieden bis zu welchem Alter die Nutzung der Eizellen möglich ist. Gerne beraten wir sie in unserer Praxis. Bitte Sprechen sie uns darauf an.

Quellen:
uptodate.com
P58467_NEK_Kurzstellungnahme_SocialFreezing_A4_DE_v3.indd (admin.ch)
SR 810.11 – Bundesgesetz vom 18. Dezember 1998 über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (Fortpflanzungsmedizingesetz, FMedG) (admin.ch)

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