HPV-Impfung nach Dysplasie

  25. September 2021
    

Zellveränderungen im Sinne einer Dysplasie entstehen aufgrund einer Infektion mit humanen Papillomaviren (HPV). Von diesen sind weit über 200 verschiedene Typen bekannt. Somit stellen diese die häufigste, sexuell übertragbare Erkrankung dar.

Neben Veränderungen am Gebärmutterhals sind sie zusätzlich für verschiedene Krebsvorstufen, aber auch Krebserkrankungen in der Scheide, der Vulva, am Anus und Penis, sowie im Hals-Rachenbereich verantwortlich.

Seit 2006 steht ein wirksamer Impfstoff zur Verfügung. Initial gegen 4 verschiedene HPV-Typen, kann mittlerweile gegen 9 Typen geimpft werden, welche sowohl für die Krebsvorstufen/Krebs, als auch für Feigwarzen (Kondylome) verantwortlich sind.

In der Schweiz sind knapp 50% der 16-jährigen Mädchen ausreichend geimpft. Die Kosten hierfür werden bis zum 27. Geburtstag von der Krankenkasse übernommen. Idealerweise sollte die Impfung vor Aufnahme des Geschlechtsverkehrs erfolgen, die aktuelle Empfehlung richtet sich an die 11-14-jährigen Mädchen und Knaben.

Nach Beginn der sexuellen Aktivität kommt es sehr rasch zu einer Infektion mit HP-Viren. Diese Infektion ist allerdings sehr häufig passager, über 90% werden innerhalb von 1-2 Jahren wieder vom eigenen Immunsystem eliminiert. Bei persistierendem Virus vergehen oft 10-20 Jahre bis zur Entstehung eines Karzinoms.

Die Verwendung von Kondomen schützt nur teilweise vor einer HPV-Infektion.

Neben der Primärprophylaxe zur Vermeidung von Krebsvorstufen und Kondylomen, konnte in Studien auch ein Hinweis auf die Vermeidung einer erneuten Infektion mit den Viren bei Patientinnen mit Dysplasien nachgewiesen werden. So teilte man die Patientinnen, welche bereits an einer Vorstufe erkrankt waren nach der Operation (Konisation) zur Entfernung dieser Veränderung, in zwei Gruppen ein. Die eine Gruppe erhielt nach der Operation zusätzlich eine Impfung gegen HP-Viren, die andere nicht. Bei den Geimpften konnte eine deutliche Reduktion einer erneuten Infektion nachgewiesen werden und im besten Fall auch weitere Eingriffe vermieden werden. Somit sollte allen Frauen nach einer Konisation eine Impfung angeboten werden, um das Risiko einer erneuten Infektion mit insbesondere Hochrisiko-Typen zu vermeiden. Die Impfung wird aufgrund der neuen Datenlage nun auch von den Krankenkassen übernommen. In unserer Praxis empfehlen wir dies allen Patientinnen nach einer stattgefundenen Konisation, also auch weiterhin allen Frauen bis zum 26. Lebensjahr, welche noch nicht in der Pubertät geimpft wurden.

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